Fachkenntnisse auffrischen und den beruflichen Alltag reflektieren
Aufbauend auf den Richtlinien nach § 43 b, § 53 b SGB XI (vgl. § 4 Abs. 4) schreibt der GKV Spitzenverband der Pflegekassen verbindlich vor, dass zusätzliche Betreuungskräfte jährlich Schulungen besuchen müssen, in denen ihr Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert wird. Für qualifizierte Alltagsbegleitungen nach § 45a SGB XI (§ 8 AnFöVO) beinhaltet dies mindestens 1 Tag mit 8 Unterrichtseinheiten. Für qualifizierte Betreuungskraft nach § 53b SGB XI sind dies mindestens 2 Tage mit 16 Unterrichtseinheiten.
Wählen Sie aus dem reichhaltigen Programm der Akademie aus und lernen Sie von ausgewiesenen Experten, wie Sie Ihre Arbeit an die neusten Erkenntnisse und Standards anpassen können. Damit Ihre Tätigkeit auch weiterhin einen wichtigen Beitrag in der Versorgung von Klienten und Patienten darstellt.
Hier finden Sie das komplette Programm. Auffrischungskurse für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI.
Schauen Sie rein. Es wächst kontinuierlich weiter.